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Handlungsfähigkeit

Eine Patientenverfügung muß auch für den Notfall taugen, für den Fall, daß keine Zeit ist, also z.B. bei notwendigen Operationen nach einem Unfall.  Deshalb darf sie die Bevollmächtigten nicht so einschränken, daß die Handlungsfähigkeit verloren geht.  Im Falle des Unfalles, eines akuten gesundheitlichen Zustandes würden dann nämlich Andere diese Entscheidung übernehmen müssen oder übertragen bekommen.  Deshalb muß jede Patientenverfügung eine Klausel enthalten, daß etwaige Beschränkungen der Vollmacht nur im Innenverhältnis gelten.  Diese Klausel war im hier dargestellten Fall auch enthalten.

 
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