Spannungsfelder > Vertrauen
Natürlich setzt man nur Menschen als Bevollmächtigte ein, denen man vertraut. Das ist selbstverständlich.
Aber kann man ihnen wirklich auch zehn oder zwanzig Jahre später noch vertrauen, wenn die Patientenverfügung greifen soll? Wären die Bevollmächtigten dann unter Umständen schon selbst zu alte? Haben sie dann vielleicht andere Interessen oder könnten sie in einer Lebenslage sein, die sie daran hindern würde, sich voll und ganz der gestellten Aufgabe hinzugeben?
Aber selbst wenn man ihnen dann noch vertrauen könnte, hätten sie die Fähigkeit, das alles zu tun, was von jemandem gefordert wird, der bevollmächtigt ist, alle lebenswichtigen Entscheidung zu fällen, aber auch den Behördenkram und so weiter zu erledigen und Sie noch pflegen? Das ist eine schwere, vielseitige und psychisch belastende Aufgabe! Oft sind Familienmitglieder, denen man auch noch so vertraut nicht einmal wesentlich weniger anspruchsvollen Aufgaben gewachsen, selbst wenn síe es wollten. Also überlegen Sie bitte, ob Sie nicht Aufgaben auf verschiedene Personen aufteilen wollen, je nach deren Stärken und Schwächen, anstatt Generalbevollmächtigte einzusetzen.
Selbst wenn Sie eine Patientenverfügung verfaßt haben, sollten Sie sie periodisch oder aus gegebenem Anlaß immer wieder prüfen, ob sich die Bevollmächtigten oder ihre Lebenslage so geändert hat, daß auch die Patientenverfügung angepaßt werden sollte.