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Vorsicht beim Verfassen von Patientenverfügungen

 

Sie legen Ihr Leben in die Hände eines Anderen,
lernen Sie von den schlechten Erfahrungen eines Betroffenen.


Patientenverfügungen sollen dafür sorgen, daß Ihr Wille geschieht, wenn Sie nicht mehr selbst dafür sorgen können, daß er geschieht.  Dafür ist unerläßlich, daß

1) Sie Ihren Willen klar darlegen

2) nur absolut vertrauenswürdige Personen beauftragt werden

3) die Bevollmächtigten zur Rechenschaft gezogen werden können

Ich habe heute Nacht einen Menschen verloren, der sehr viel für mich getan hat, aber nicht nur für mich, sondern auch für seine Kinder und Enkelkinder, besonders aber für seine Ehefrau.  Er war ein Familienmensch aber auch im Beruf stand er seinen Mann, war auch dort wegen seines guten Charakters anerkannt.  Er hat es viel besser geschafft, diese Balance zu halten, als ich es je geschafft habe.  Er hatte Herz, hat geholfen, wo er nur konnte.

Nun ist er gestorben, er ist nicht mehr.  Er hatte scheinbar vorgesorgt, für die Zeit da er nicht mehr können würde.  Es gab eine notariell beurkundete Patientenverfügung.  Alles klar !  ???

Nein, es ist trotzdem gegen seinen Willen gehandelt worden! 

Er ist in ein Krankenhaus (eine Nervenheilanstalt) eingeliefert worden mit dem Ziel, daß er von dort in ein Altenheim überwiesen wird, obwohl es keine medizinische Notwendigkeit für die Einweisung gab und er immer betont hatte, daß er solange wie möglich zu Hause wohnen und dann von Angehörigen gepflegt werden möchte.  Auf Grund von schlechten Erfahrungen eines Nachbarn mit dessen freiwilligen Übersiedlung in ein Altenheim, hatte mein Verwandter ein Grauen vor Altenheimen.  Es gab auch eine Tochter, die bereit war ihn zu pflegen.  Ohne Konsultation mit dieser Tochter hat die andere aber ihren Vater eingewiesen, um zu vermeiden, daß sie auch nur 24 Stunden diesen betreuen muß.  Selbst als die Betreuung wieder anderweitig gesichert war, war sie nicht bereit, die Einweisung rückgängig zu machen.  5 Wochen später ist dieser liebe Mensch offiziell an Nierenversagen gestorben, verursacht durch einen Durchfall hervorgerufen von Clostridien, die er im Krankenhaus eingefangen hat, und die er nie wieder los werden sollte. 

Wie konnte das passieren?  Was können Sie für Ihr Alter daraus lernen?

Eine Patientenverfügung ist ein Balanceakt zwischen Vertrauen, Kontrolle, Handlungsfähigkeit und Sicherheit. 

Lassen Sie uns das im einzelnen beleuchten:

Öffnet einen internen Link im aktuellen Fenster Vertrauen

Öffnet einen internen Link im aktuellen Fenster Kontrolle

Öffnet einen internen Link im aktuellen Fenster Handlungsfähigkeit

Öffnet einen internen Link im aktuellen Fenster Sicherheit

Lassen Sie mich zusammenfassen.  Eine Patientenverfügung kann keine durch Lieblosigkeit verursachte Unterlassung verhindern.  Sie können niemanden zwingen, Sie liebevoll und aufopfernd zu pflegen und Ihnen einen schönen Lebensabend zu ermöglichen.  Sie können aber durch eine selektive Vergabe von Vollmachten und durch ein System von “checks and balances” (also von einander entgegengesetzen Rechten) einen Mißbrauch dieser von Ihnen in gutem Glauben gegebenen Vollmachten verhindern.  Bitte bedenken Sie, daß Patientenverfügungen für eine Zeit verfaßt werden, in der Sie sich selbst nicht mehr helfen können, in der Sie absolut hilflos denen ausgeliefert sind, denen Sie einmal vertraut haben.  Achten Sie im eigenen Interesse darauf, daß Sie ohne durch Liebe verklärten Blick objektiv die Bevollmächtigten nur mit Aufgaben betrauen, die sie bewältigen können und wollen. Auch ist m.E. zwingend, daß jemand bevollmächtigt ist, Ihre Interessen zu vertreten, falls Sie sich in einer der beauftragten Personen geirrt haben sollten. 

Wir wollen mit der Zeit auch ein Muster für eine Patientenverfügung entwickeln, die Sie dann als Grundlage für Ihre nehmen können.  Auf Ihre Bedürfnisse abgeändert wäre sie dann eine gute Basis für das Gespräch mit Ihrem Notar oder Rechtsanwalt.

Wenn der Rat auf diesen Seiten auch nur einem anderen Vollmachtgeber hilft, so hat der heute Verstorbene nicht umsonst unsäglich gelitten.  Dies ist meine Hoffnung, da ich diese Zeilen verfasse, die mir nicht leicht fallen, da sie manch einem leider weh tun müssen.  Einem Menschen  der mir und vielen Anderen lieb war, dem jetzt kein Mensch mehr helfen kann, sind diese Gedanken aus Liebe und Hochachtung in dankbarer Erinnerung gewidmet.  Möge sich Gott seiner in Gnaden annehmen.

Wir haben diese Seite am 24.02.2010 begonnen. Nichts ist fertig, vieles noch nicht begonnen, noch nicht einmal ein Layout ist vorhanden.  Diese Seite soll aber schnell an Gehalt zunehmen, damit andere Patienten es besser haben und andere Angehörige und Freunde leichter.  Gewidmet sind diese Seiten dem Verstorbenen.  Möge es anderen besser gehen als ihm.  Damit dies nicht nur ein hehrer Wunsch bleibt, können gute Patientenverfügungen eine Hilfe sein.  Lassen Sie uns gemeinsam darauf hinwirken.

Wenn auch Sie Erfahrungen mit Patientenverfügungen haben, die Sie mit Anderen teilen wollen oder wenn Sie Fragen haben, so würden wir uns über ein paar Zeilen per Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mail e-mail oder in unserem Öffnet einen internen Link im aktuellen Fenster Gästebuch freuen.  Gerne integrieren wir auch ganze Seite von Ihnen.  Schicken Sie uns einfach den Text und falls Sie es wünschen auch Bilder.

Wir wünschen allen, die eine Patientenverfügung verfassen wollen, eine glücklich Hand, liebende, einsatzbereite Mitmenschen, die bereit sind ihre Bevollmächtigte zu werden und die dann wenn sie benötigt werden, sich auch des in sie gesetzten Vertrauens würdig erweisen.

 

Ihr Armin Arend

 

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